Bußgelder und Geldauflagen
Durch die Zuwendungen durch Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten ist es uns möglich, das bürgerschaftliche Engagement der Kita- und Schulfördervereine im Freistaat Sachsen zu stärken. Die Vereine profitieren u.a. durch unsere Seminarfachtage und Online-Veranstaltungen, die wir zur Weiterbildung der Ehrenamtlichen organiseren. Weiterhin helfen Sie uns mit der Zuweisung, den Netzwerkausbau unseres Verbands sowie allgemeine Verwaltungsausgaben zu decken.
Sie als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können uns dabei mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen unterstützen. Wir verpflichten uns gegenüber einer transparenten Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder.